Nach der Schließung der Tennishallen….

Liebe Mitglieder,

nachdem nun auch die Tennishallen geschlossen wurden, besteht weiterhin die Möglichkeit auf unseren Freiplätzen zu spielen. Unter beachtung der Regeln ist dies so lange möglich, bis das Wetter schlecht wird und Frost droht.

Wir werden hier in den News bekanntgeben, ab wann wir mit den Abräumarbeiten beginnen müssen.

Bis dahin…. viel Spaß beim spielen

Der Ausschuss

„Lockdown light“ im DTC Brannenburg e.V.

Liebe Mitglieder,

durch den bekanntgegebenen „Lockdown light“ der Bundesregierung sowie der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Landesregierung sind auch für den Tennissport wieder einige wichtige Dinge zu beachten:

Tennis ist Individualsport! – Damit ist Tennisspielen nicht wie viele andere Sportarten verboten. Folgende Dinge sind ab dem 02.11. – 30.11.2020 zu beachten:

  • Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden.
  • Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt
  • Gruppentraining ist nicht erlaubt
  • Auf dem gesamten Vereinsgelände herrscht Maskenpflicht bereits beim betreten. Der Mund-Nasenschutz darf nur zum Spielen abgenommen werden. Nach dem Spiel ist dieser wieder aufzusetzen.
  • Das Vereinsheim und die Umkleiden werden ab dem 02.11. geschlossen. Bitte kommen Sie bereits in Trainingskleidung zum Vereinsgelände.
  • Die Plätze bleiben erstmal (soweit die Witterung es zulässt) geöffnet. Wenn das Wetter schlechter wird, werden die Abräumarbeiten für dieses Jahr geplant.
  • Die Abräumarbeiten werden als Arbeitseinsätze mit max 2 Personen in verschiedene Arbeiten eingeteilt. Wer dieses Jahr noch Arbeitseinsätze erfüllen möchte, kann sich bei Franziska Wimmer melden, die diese Arbeitseinsätze koordiniert.

 

Bitte beachten Sie unser an diese Situation angepasstes Hygienekonzept (Downloads auf der Webseite, Aushang am Vereinsheim!)

 

Sportliche Grüße

 

Der Vereinsausschuss

Die Sanitärräume (Umkleide, Duschen) werden wieder geöffnet

Liebe Mitglieder und Gäste,

die Umkleiden und Duschräume können unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet werden. Der Vereinsausschuss hat im Hygienekonzept für unsere Anlage beschlossen, das dies ab sofort wieder möglich ist.

Dies sind die Bestimmungen hierzu:

Dusch- und Umkleideräume

  • Die vorhanden Dusch- und Umkleideräume liegen im Keller. Somit ist der Zugang nur mit MNS Maske erlaubt. Im jeweiligen Umkleideraum (Damen und Herren) dürfen sich max. 3 Personen zusammen aufhalten. Die Maske darf dabei nicht abgesetzt werden. Die Lüftung ist immer in Betrieb zu halten. Die Dusche darf nur alleine genutzt werden. Direkt nach dem Duschen ist die Maske wieder aufzusetzen. Nach jeder Nutzung der Sanitäranlagen müssen die Duschräume gereinigt und/oder desinfiziert werden. Bei Mannschaftsspielen ist der Mannschaftsführer für die Einhaltung der Verordnung zuständig.

 

Desinfektionsmittel stehen in den Umkleiden zur Verfügung.

Das komplette Hygienekonzept des DTC Brannenburg e.V. ist unter Downloads abrufbar. Ebenfalls hängt dies auf der Anlage bei den Desinfektionsmittelspendern am Eingang zu den Umkleiden aus.

Wir bitten alle, sich daran zu halten. Vielen Dank.

 

Der Vereinsausschuss

Neue „Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie“

Liebe Mitglieder,

der BTV hat in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung die Hygiene- und Verhaltensregeln für Tennisanlagen überarbeitet. Bitte beachtet vor allem die nachstehenden Neuigkeiten zur Infektionsketten-Verfolgung.

Einige Hinweise hierzu:

  • Die vorliegenden Regelungen gelten aktuell bis zum 14.06.2020. Der BTV und wir erhoffen uns weitere Lockerungen ab dem 15.06. mit dem Start der Übergangssaison, insbesondere im Bereich der Umkleiden. Wir erwarten diesbezügliche Auskünfte Mitte der nächsten Woche.
  • Neu ist in jedem Fall, dass ab 08.06. auch wieder in der Halle trainiert werden darf!
  • Ab 08.06. können auch wieder offizielle Turniere im Freien stattfinden. Aktuell arbeitet der BTV an den zu beachtenden Verhaltensregeln, die demnächst in einer separaten Mail an alle Turnierveranstalter verschickt werden.
  • Neues zur Vereinsgastronomie:Für Vereine mit Eigenbewirtschaftung ist eine Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr zulässig.Dies ist wie folgt geregelt: Speisen und Getränke dürfen in Innenräumen (mit Maske) zubereitet und geholt werden. Der Verzehr ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter, außer z.B. für Personen aus eigenem Hausstand) möglich. Die Tische und Stühle müssen also dementsprechend auseinandergeschoben werden.

    Natürlich kann jeder Verein selbst entscheiden, ob er eine Gastronomie anbietet. Auch beim Wettspielbetrieb ist eine „Bewirtung“ der Gäste nicht verpflichtend. Wählen sie möglichst einfach einzeln auszugebene Speisen (Semmeln, Pizza etc.) Auf buffetform sollte verzichtet werden. Falls es nicht anders geht, muss eine Person die Speisen einzeln auf Teller ausgeben.

  • Infektionsketten:Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist eine Dokumentation aller anwesenden Personen auf der Tennisanlage zu gewährleisten. Zu dokumentieren sind: Name, Vorname, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mailadresse. Dies kann online oder in papierform erfolgen.   

 

Wir haben uns für ein elektronisches Mitglieder- und Gästedokumentationssystem entschieden. Nach dem Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone erfolgt die Registrierung und Dokumentation elektronisch. Eine Anleitung für die Elektronische Dokumentation ist am schwarzen Brett angebracht. Wer kein Smartphone hat, oder dies nicht benutzen möchte muss ab sofort bei jedem Besuch unserer Anlage die vorgehaltenen Papier-Formulare händisch ausfüllen und bei Verlassen der Anlage in unseren Briefkasten werfen.

 

Wir bitten darum, dass sich alle Mitglieder und Gäste an die erforderlichen Maßnahmen hält.

 

Der Vereinsausschuss

Start der Übergangssaison mit Doppel am 15. Juni / Doppelspiel und Training ab sofort erlaubt!

Liebe Mitglieder,

gerade eben hat der BTV folgende Neuigkeiten veröffentlicht:


DIE ÜBERGANGSRUNDE FINDET MIT DOPPEL STATT! Nachdem der Mindestabstand im Doppel während den Ballwechseln nur in seltenen Ausnahmefällen unterschritten wird, kam das Innenministerium zu dem Schluss, dass das Doppel kontaktlos im Rahmen der geltenden Abstandsregeln erfolgt.

Die Anfahrt zum Spieltag kann mit Personen aus max. 2 Hausständen erfolgen.

Es kann also offiziell ab sofort auch Doppel im Verein gespielt/trainiert werden.


Also viel Spaß ab sofort beim „doppeln“ und trainieren.

Die Vorstandschaft

Tennistraining beim DTC Brannenburg

Nach etlichen Telefonaten und Besprechungen ist es nun soweit. Das Training 2020 mit Trainer kann seit dieser Woche stattfinden. Wir konnten die letzten rechtlichen Unsicherheiten mit dem Landratsamt Rosenheim abklären und geben hiermit das Training gemäß den Richtlinien des BTV frei.

Die Einteilung der Trainingsgruppen in den Jugendmannschaften ist bereits durch Inge, Christoph und Marcus erfolgt. Wir werden die allgemeinen Abstands- und Hygiene-Regeln natürlich auch beim Training beachten.

Viel Spaß an alle Beteiligten.


Bei Interesse an Einzel- und/oder Kleingruppentraining zusätzlich oder für Spieler die kein Mannschaftstraining haben, bietet Marcus Brändl auch in den Pfingstferien Trainerstunden an.

Bitte nehmt selbst Kontakt mit Marcus auf. Die Kontaktdaten stehen unter dem Reiter Verein/Trainer.


Wir bitten nochmals, alle die auf der Vereinsanlage spielen, die ausgehängten und auf der Homepage kommunizierten Regelungen zu beachten.

Vielen Dank

Corona-News des BTV

Liebe Mitglieder,

der BTV hat heute eine dringende Neuigkeit in Sachen Öffnung der Tennisvereine veröffentlicht.

Dies betrifft auch unseren Verein.

Nachfolgend der Wortlaut des BTV:


Vereinsgastronomie (Stand 20.05.2020)

Seit 18. Mai ist in Bayern wieder eine Außengastronomie unter Einschränkungen möglich. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie mehrere Auflagen zu beachten. Grundsätzlich gelten für Gaststätten auf Vereinsanlagen die >>Bestimmungen der Bayerischen Staatsregierung für die Gastronomie.

Für Vereine mit Eigenbewirtung liegt dem BTV noch keine Genehmigung vom Ministerium vor.  Einige Landratsämter haben dies auf Nachfrage ausdrücklich verboten! Bis eine offizielle Genehmigung vorliegt, sind die Clubterrassen also weiterhin nicht zu öffnen, außer es liegt eine Gastronomie-Konzession vor. In diesem Fall müssen sich die Gastronomen über die genauen Bedingungen zur Öffnung informieren (siehe Link oben).


Ich bitte alle Mitglieder, sich an diese Regelung zu halten. Bitte verlasst direkt nach eurem Spiel die Anlage und nutzt bis auf weiteres nicht unsere Terasse zum verweilen.

Vielen Dank

Los geht`s ab dem 11.05.2020…

Liebe Mitglieder,

endlich ist es soweit: Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag verkündeten >>Infektionsschutzmaßnahmen<< ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Anlagennutzung: Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder genutzt werden, und ein Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, unsere Außen-Toilette ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. geöffnet. Dort steht auch eine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung. Weitere Öffnungen bzw. Änderungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.
  • Spiel- und Trainingsbetrieb: Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In der Woche vom 11.05. bis 17.05. kann leider noch kein Einzel- oder Mannschaftstraining stattfinden. Wir gehen von einem Start in der KW 21 (ab dem 18.05.) aus. Sicher ist dies jedoch noch nicht.
  • Mindestabstand: Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Wartet z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor euch diesen verlassen haben, und geht beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.
  • Körperkontakt: Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel etc.
  • Kinder- und Begleitpersonen: Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgt auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.
  • Getränkeautomat In der Woche vom 11.05. bis 17.05. ist das Vereinsheim nicht geöffnet und somit auch der Getränkeautomat nicht zu benutzen. Bitte nehmt euch selbst Getränke mit. Ab dem 18.05. wird unser Getränkeautomat in Betrieb genommen.
  • Duschen- bzw. Umkleideräume In der Woche vom 11.05. bis 17.05. sind die Dusch- und Umkleideräume verschlossen und gesperrt. Bitte kommt bereits in Spielkleidung zur Tennisanlage.

Bitte beachtet unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen und im Bedarfsfall (sollte einmal der Mindestabstand zu anderen Personen nicht einzuhalten sein.) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektionen kommt, die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.

Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV (Stand: 7.05.2020) (Zu finden unter DOWNLOADS) oder im Anhang dieser News.

 

 

Wir freuen uns, dass wir unserem Sport wieder nachgehen können. Bitte haltet euch alle an die Hygiene- und Verhaltensregeln. Nur so können wir uns alle vor einer Ansteckung schützen und laufen nicht gefahr, dass die Anlage geschlossen wird.

Nun wünscht euch die gesamte Vorstandschaft alles gute und viel Freude beim Spielen auf unserer schönen Anlage. Bleibt alle gesund!

Der Vereinsausschuss

Endlich ist es soweit….

Endlich ist es soweit: Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag verkündeten >>Infektionsschutzmaßnahmen<< ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen.

Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainings-betrieb von Individualsportarten im Breiten-und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen

• kontaktfreie Durchführung

• keine Nutzung von Umkleidekabinen

• konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

• keine Nutzung von Gesellschafts-und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betre-ten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer

• Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).

Die für uns geltende Umsetzung der Maßnahmen werden die nächsten Tage hier veröffentlicht.

Der Vorstand

Aktuelles i.S. Corona

Liebe Vereinsmitglieder,

aus aktuellem Anlass müssen ab sofort und bis auf weiteres alle Vereinstermine, Trainings usw. abgesagt bzw. verschoben werden.

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat
gestern aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dies
hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Sport in Bayern und die im BLSV organisierten
Vereine und Fachverbände.

Gemäß der staatlichen Anordnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Spiel-, Sport- und Wettkampfbetrieb ab sofort einstellen. Alle Sport- und Spielplätze sowie Vereinsheime bleiben geschlossen.

Hinsichtlich der BTV-Mitgliedsvereine bedeutet dies: 

  • Die Tennisclubs müssen geschlossen bleiben
  • Das Tennisspielen und weitere sportliche Betätigungen auf dem Clubgelände sind nicht gestattet
  • Mitgliederversammlungen sind nicht gestattet
  • Platzinstandsetzungen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind nicht gestattet
  • Abbau von Traglufthallen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind nicht gestattet

 

Wir halten euch auf dem laufenden.

 

Der Vorstand

DTC Brannenburg e.V.