Endlich ist es soweit….

Endlich ist es soweit: Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag verkündeten >>Infektionsschutzmaßnahmen<< ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen.

Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainings-betrieb von Individualsportarten im Breiten-und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen

• kontaktfreie Durchführung

• keine Nutzung von Umkleidekabinen

• konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

• keine Nutzung von Gesellschafts-und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betre-ten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer

• Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).

Die für uns geltende Umsetzung der Maßnahmen werden die nächsten Tage hier veröffentlicht.

Der Vorstand

Schreibe einen Kommentar