Die neuen Rahmenrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung für das Tennis:
Vergangene Woche hat die Bayerische Staatsregierung die >>12. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung überarbeitet und das neue >>Rahmenhygienekonzept Sport (>>FAQs) vorgelegt. Für den Tennissport ergeben sich im Wesentlichen folgende Erleichterungen:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen freigestellt, spielen also bei der Bestimmung der auf dem Platz erlaubten Personenanzahl keine Rolle!
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht zudem vor, dass die jeweiligen regionalen Behörden der Landkreise und Städte im Einvernehmen mit der Staatsregierung bei einer stabilen Inzidenz unter 100 bzw. 50 weitere Öffnungsschritte beschließen können. Auch wenn hier die neue Verordnung für den kontaktfreien Freiluftsport keine neuen Regelungen vorsieht, hat uns die Regierung auf unsere Bitte hin schriftlich bestätigt, dass …
… bei einem entsprechenden Beschluss der regionalen Behörden die kontaktfreie Sportausübung im Freien ohne Begrenzung der Personenzahl und ohne vorherige Testung gestattet ist – also auch Tennis inkl. Doppel!
Wir bitten darum, den neuen BTV-Stufenplan sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln auf Tennisanlagen zu beachten.