Liebe Mitglieder,
am 19.05.2021 hat die Bayerische Staatsregierung den §27 der >>12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung weiter angepasst, die seit gestern, den 21.5., gilt. Außerdem wurde am 06.05.2021 das neue Rahmenkonzept Sport veröffentlicht.
Klar ist, dass Tennis im Freien nach Freigabe von Regierung und regionaler Behörde nun bzgl. der Anzahl der Personen uneingeschränkt möglich ist (bis zu 25 Personen), somit der BTV Wettspielbetrieb vollumfänglich stattfinden kann. Eine Testnotwendigkeit ergibt sich, sobald über die in §10 erlaubten Möglichkeiten gespielt wird. Also bei einer Inzidenz zwischen 50-100 Indoor und bei Gruppen über zwei Haushalten (siehe Stufenplan, Stand 21.05.2021). Der BTV legt das Doppel so aus, dass jeweils zwei Personen pro Platzhälfte spielen, die untereinander keinen Kontakt haben. Somit ist nach deren Auslegung Doppel immer uneingeschränkt möglich. Diese Auslegung wird der Regierung so mitgeteilt. Eine Antwort ist noch ausstehend. D.h. aber auch – Doppelspielen ist im Moment in eigener Verantwortung bis eine genaue Regelung des BTV bzw. der Behörden ergeht.
Aktuelle Neuigkeiten gibt es auch immer unter www.btv.de/de/aktuelles/corona.html.
Schöne Pfingsten an alle und wir hoffen auf besseres Tenniswetter.