Neue Regelungen der Staatsregierung für Tennisvereine ab dem 28.04.2021

Seit heute gelten neue Regelungen zum Tennis-Spielbetrieb:

Die gute Nachricht für den organisierten Sport: Schon ab heute, 28.04.2021, dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren auch bei einer Inzidenz über 100 wieder in Kleingruppen (bis maximal 5 Kindern) gemeinsam Sport treiben. Somit ist auch Gruppentraining im Tennis für diese Altersgruppe wieder möglich!

Detailierte Regelung zum Training mit Kindern unter 14 Jahren bei einer Inzidenz über 100:

  • Trainerinnen und Trainer dürfen bei diesem Gruppentraining nicht am Spielgeschehen teilnehmen. Das heißt, sie dürfen Bälle einspielen, aus dem Korb zuspielen, aber keine Ballwechsel mit den Kindern spielen. Die Kinder dürfen sich aber auch auf der selben Platzhälfte befinden.
  • Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Es empfiehlt sich, eine Erklärung mit sich zu führen, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.

Laut Stufenplan gilt bei einer Inzidenz über 100 zusätzlich folgendes:

  • Einzel darf gespielt werden.
  • Doppel darf mit Spielern eines Haushalts gespielt werden.
  • Einzeltraining ist möglich, hier darf der Trainer auch mitspielen.
  • Ein „Gruppentraining“ für ab 14-Jährige kann bestehen aus:
    – 2 Teilnehmern aus getrennten Haushalten.
    – mehreren Personen aus einem Haushalt.
    – Der Trainer darf die oben genannten Personen trainieren, wenn er nicht selbst am Spielgeschehen teilnimmt. Also keine Ballwechsel spielt. Falls er mitspielt, darf er nur Einzeltraining geben.

Bitte um Beachtung der Regelungen.

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